Basisinfos

Nachfolgend finden Sie ein paar grundlegende Informationen zum Thema Frühförderung:

Was ist Frühförderung?

Die Frühförderung ist ein wohnortnahes Förderangebot für Kinder, die von einer Behinderung betroffen oder bedroht sind. Sie fördert Kinder, die in ihrer körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklung Unterstützung benötigen. Auf Frühförderung besteht ein gesetzlicher Anspruch, damit Kinder im Bedarfsfall von der Geburt bis zur Einschulung unterstützt werden können.

Frühförderung ist eine Maßnahme mit ganzheitlichem Ansatz. Das heißt, je nach Bedarf des Kindes wirken heilpädagogische und, falls erforderlich, darauf abgestimmte therapeutische Maßnahmen zusammen. Dabei ist das kindliche Spiel immer der Ansatzpunkt für die Förderung.

Darüber hinaus arbeitet die Frühförderung familienorientiert. Sowohl das Kind als auch die Familie können lernen, in ihrem Alltag gut mit der Behinderung umzugehen. Das nahe Umfeld des Kindes wird in die Förderung miteinbezogen.

Die Frühförderung trägt dazu bei, Schwierigkeiten des Kindes auszugleichen und bestmögliche Entwicklungs- und Bildungschancen zu gewährleisten.

Das Ziel der Frühförderung ist immer, dem Kind ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Wie erhält mein Kind Frühförderung?

In drei Schritten zur Frühförderung:

Um Frühförderung zu erhalten, ist zunächst ein Arztbesuch erforderlich. Der Kinderarzt oder die Kinderärztin verordnet eine Eingangsdiagnostik für die interdisziplinäre Frühförderung oder stellt eine ärztliche Bescheinigung für die heilpädagogische Frühförderung aus.

Im Anschluss kann in einer Frühförderstelle eine standardisierte Diagnostik mit dem Kind durchgeführt werden, um zu erkennen, welche konkreten Hilfen für Ihr Kind in Frage kommen.

Abschließend kann der Antrag auf Frühförderung gestellt werden. Gemeinsam mit den Eltern führt die Frühförderstelle eine Bedarfsermittlung durch. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und die Frühförderung vom LWL als geeignete Maßnahme festgestellt wird, erhalten Sie eine Zusage.

Wer trägt die Kosten?

Frühförderung ist für die Eltern kostenfrei.
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) ist für die Leistungen der Frühförderung zuständig und trägt die Kosten. Die Antragsstellung erfolgt über die Frühförderstelle gemeinsam mit den Eltern.